Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern und Sozialabgaben sparen? Möglich ist das mit einer Entgeltumwandlung, mit der Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen können. Sie verzichten dafür auf Teile ihres Lohns. Der Arbeitgeber verwendet diese dann als Beiträge für die spätere Betriebsrente. Für diesen Teil des Lohns werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig.
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine solche Entgeltumwandlung. Die Höhe ist auf maximal vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt.
2022 beträgt die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze 7.050 Euro im Monat.
Im Jahr 2022 entspricht das einem Betrag von 3.384 Euro. Zusätzlich ist die Umwandlung von weiteren vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigt, kann weiteren Lohn oder mehr Gehalt umwandeln und beispielsweise daneben auch die Riester-Förderung nutzen.
Mehr Infos bietet die kostenlose Broschüre „Betriebliche Altersversorgung“. Sie steht unter diesem Artikel zum Download bereit. Allgemeine Fragen zur zusätzlichen Altersvorsorge beantwortet das Team am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 1000 4800.
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