Deutsche Rentenversicherung

Referentenentwurf: Rentenanpassungs- und EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz

Datum: 01.04.2022

Mit dem Entwurf für das Rentenanpassungsgesetz 2022 soll der Ausgleichsfaktor („Nachholfaktor“) vorzeitig wieder in Kraft treten. Er ist nach geltendem Recht bis einschließlich 2025 ausgesetzt. Darüber hinaus werden Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors vorgenommen, damit Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten gedämpft werden. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.

Die Regelungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wurden in der Vergangenheit wiederholt angepasst. Deutliche Verbesserungen gab es insbesondere ab Juli 2014 und ab Januar 2019, allerdings nur für Rentenneuzugänge. Diejenigen, die bereits zu diesen Zeitpunkten eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht erreicht. Ziel des aktuellen Referentenentwurfes ist es daher, auch für diesen Personenkreis die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen. Von der Neuregelung sollen alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.

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