In Deutschland gehen rund sechs Millionen Menschen einer 450-Euro-Beschäftigung nach. Seit 2013 sind solche Jobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Doch um das Geld für die Beiträge zu sparen, ließen sich laut Deutscher Rentenversicherung mehr als 80 Prozent der Minijobber von der Versicherungspflicht befreien. Mit ungünstigen Folgen.
Denn für 3,6 Prozent des Gehalts, bei 450 Euro also 16,20 Euro, Eigenanteil genießen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler den vollen Versicherungsschutz. Den Hauptteil des Rentenbeitrags bei Minijobbern trägt mit 15 Prozent der Arbeitgeber. Die Zeit im Minijob fließt später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit
ein. Das gilt sowohl für die Altersrente, als auch für eine mögliche Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
Minijobber, die dennoch auf die Beitragszahlung verzichten möchten, können sich bei ihrem Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist bindend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer sich vorher umfassend beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel an die Minijob-Zentrale wenden.