Deutsche Rentenversicherung

Medizinische Reha: Wunsch- und Wahlrecht nutzen

Datum: 27.04.2022

Eine medizinische Rehabilitation muss sich an den Bedürfnissen der behandelten Person orientieren. Nur dann kann sie erfolgreich sein. Nicht nur die Diagnose muss berücksichtigt werden, sondern auch die persönlichen Umstände. Aus diesen Gründen sollten Versicherte, die eine Reha beantragen, unbedingt ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen und der Rentenversicherung ihre Vorstellungen an die Reha und die Klinik mitteilen.

Ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant, wann und in welcher Einrichtung die Reha stattfinden soll: Versicherte haben bei all dem ein Mitspracherecht. Die Wünsche werden anhand bestimmter Kriterien überprüft. Wurde etwa ein bestimmtes Rehabilitationszentrum als Wunscheinrichtung angegeben, muss dieses auch für die Indikation geeignet sein. Die Klinik muss in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

In den kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“ sind alle Informationen rund um die Reha zusammengefasst - und stehen unterhalb dieser Meldung zum Download bereit. Gerne helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 weiter.

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