Eltern können für ihre Kinder eine kostenfreie Reha beantragen, um in Folge der Corona-Einschränkungen aufgetretene Gesundheitsprobleme zu mildern. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt betroffene Familien mit entsprechenden Angeboten.
Kinder spüren die Folgen pandemiebedingter Einschränkungen besonders: Zu wenig soziale Kontakte und Bewegung während der Homeschooling-Phase führten laut Rentenversicherung bei jedem dritten Kind zu psychischen Problemen. Zusätzlich rutschten manche durch eine schlechte Ernährung in die Fettleibigkeit.
Eine Reha soll ihnen helfen, wieder zu einer gesunden Lebensweise zu finden, und negative gesundheitliche Langzeitfolgen verhindern.
Kinder benötigen Befund des Arztes für Reha
Beantragen können Eltern eine Reha, sobald ein entsprechender ärztlicher Befund vorliegt. Bei Kindern bis einschließlich zwölf Jahre können Begleitpersonen mitkommen. Unabhängig davon haben im Einzelfall auch Geschwister die Chance, das Angebot wahrzunehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft für Jugendliche bis 18 Jahre oder junge Erwachsene. Letztgenannte sind eingeschlossen, wenn sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, Freiwilligendienst leisten und nicht älter als 27 Jahre alt sind.
Mindestversicherungszeit der Eltern
Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind laut Rentenversicherung unter anderem sechs Beitragsmonate eines Elternteils innerhalb der vergangenen zwei Jahre oder eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Das Therapieangebot gilt auch für Kinder, die mit Spätfolgen einer Corona-Infektion (Long COVID) zu kämpfen haben.
Weitere Informationen zu dem Thema und der Antrag für eine Kinder- und Jugend-Reha findet man auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter dem nachfolgenden Link: Reha für Kinder und Jugendliche