Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente, wenn er bzw. sie wieder heiratet. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.
Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig innerhalb von zwölf Kalendermonaten ein neuer Antrag gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten". Sie steht unter dieser Meldung zum Herunterladen zur Verfügung.