Viele Rentenversicherte glauben, dass sich die letzten Beitragsjahre vor dem Rentenbeginn besonders stark auf die Rentenhöhe auswirken. Hierbei handelt es jedoch um einen Irrtum, denn bei der Berechnung einer Rente wird jedes Beitragsjahr in gleichem Umfang berücksichtigt.
Entscheidend ist die Höhe des individuellen Verdienstes aus allen Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden. Je höher der beitragspflichtige Verdienst, desto höher sind auch die Rentenansprüche. Ob die Beiträge schon zu Beginn des Erwerbslebens oder erst kurz vor Rentenbeginn gezahlt wurden, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht von Bedeutung.
Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.