Mit den Leistungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) konnte die Rentenversicherung in den vergangenen 28 Monaten die wirtschaftlich nachteiligen Folgen der Coronavirus-Pandemie für soziale Dienstleister abfedern.
Der Sicherstellungsauftrag nach dem SodEG wurde vom Gesetzgeber über den 30.06.2022 hinaus nicht verlängert. Somit endet mit dem 30.06.2022 auch die Möglichkeit für die Rentenversicherung, für danach liegende Zeiträume Zuschüsse nach dem SodEG zahlen zu können.
Über bis zum 30.06.2022 gestellte Anträge werden die Träger der Rentenversicherungen - sofern dies nicht bereits geschehen ist - zeitnah entscheiden.