Deutsche Rentenversicherung

Für Witwen und Witwer: Höherer Zuverdienst möglich

Datum: 08.07.2022

Witwen und Witwer können ab dem Juli neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen: Werden neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt oder eine Altersrente bezogen, werden diese angerechnet. Bis zu einem festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist zum 1. Juli 2022 im Rahmen der Rentenerhöhung West auf 950,93 Euro (bisher 902,62 Euro) und auf 937,73 Euro im Rahmen der Rentenerhöhung Ost (bisher 883,61 Euro) gestiegen.

Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Übersteigen diese Nettoeinkünfte den Freibetrag, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema bietet unsere kostenlose Broschüre "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen", die unter dieser Meldung für Sie zum Download bereitsteht.