Der Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme stellt die Zeiten der Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssysteme der Anlage 1 zum AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz) und die während dieser Zeit tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste fest. Die in der ehemaligen DDR entstandenen Ansprüche und Anwartschaften werden in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Die neue Postanschrift lautet:
Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Dezernat 4979
10898 Berlin
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail: zusatzversorgung@drv-bund.de
- Fax: 030 865 79-61179