Die Deutsche Rentenversicherung verzeichnet immer weniger Widersprüche zu Rentenbescheiden:
Während im Jahr 2011 noch in rund 193.000 Fällen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung eingelegt wurde, trifft dies für 2021 (letzte statistische Auswertung) nur noch auf rund 140.000 Fälle zu. Dies entspricht einem Rückgang von rund 27 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Lediglich 15 Prozent der Widersprüche drehen sich um Fragen der Rentenberechnung und Rentenhöhe.
In etwa 1.100 Fällen war der Widerspruch zumindest teilweise erfolgreich. Rund 78.000 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung hat von sich aus in etwa 37.000 Fällen die Bescheide im sogenannten Abhilfeverfahren korrigiert, nachdem Widerspruch eingelegt worden war. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in dem Nachreichen von Unterlagen, die bei Bescheiderteilung noch nicht vorlagen. Die restlichen Widerspruchsverfahren wurden durch Rücknahme des Widerspruchs beendet.
Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden 2021 insgesamt rund 1,71 Millionen Rentenbescheide erlassen (2011: 1,58 Millionen).
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen, wie andere Sozialleistungen auch, aktiv beantragt werden. Sind Sie mit einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies ist auch über die Online-Dienste möglich.