Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
Durch die Corona-Krise kann es passieren, dass Ausbildungen zunächst nicht begonnen werden können oder sich die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen verlängert. Dieses wirkt sich nicht negativ auf den
Waisenrentenanspruch der Betroffenen aus. Anspruch auf eine Waisenrente besteht auch, wenn eine Schul- oder Berufsausbildung aufgrund der Corona-Krise nicht angetreten werden kann oder die Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
überschritten wird.
Weitere Informationen zum Thema bieten unsere Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen", die zum Download unter dem Artikel bereit stehen.
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