Deutsche Rentenversicherung

Reha mit der Rentenversicherung: Wann Patienten zuzahlen müssen

Datum: 29.08.2022

Bewilligt die gesetzliche Rentenversicherung eine medizinische Rehabilitation, übernimmt sie auch den Löwenanteil der Kosten: Bei einer ambulanten Rehabilitation fallen grundsätzlich keine Kosten für die Rehabilitanden an. Bei einer stationären Rehabilitation in einer Reha-Klinik besteht hingegen eine Zuzahlungspflicht für Unterkunft und Verpflegung.

Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Euro pro Kalendertag und ist auf 42 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Bei einer „stationären Anschlussrehabilitation“, die direkt auf eine Krankenhausbehandlung folgt, müssen Patienten nur für 14 Tage zuzahlen.

Wichtig: Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.317 Euro, können Patienten auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreit werden. Rehabilitanden unter 18 Jahren brauchen generell nichts zuzahlen.

Weitere Informationen finden Sie in den kostenfreien Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und "Rehabilitation – ein Angebot für alle" – die Sie direkt unterhalb dieser Meldung herunterladen können.

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