Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 liegt vor. Damit sind auch die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung bekannt, die ab 1.1.2023 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten werden.
Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2023 muss von der Bundesregierung noch beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt werden.
Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.