Deutsche Rentenversicherung

Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt

Unbedingt vor der Reha beantragen

Datum: 07.10.2022

Versicherte, die eine medizinische Reha in Anspruch nehmen möchten und Kinder haben, können für die Zeit der Reha Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Haushaltsführung bekommen. Die Kosten dafür können von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden. 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind bereits älter als zwölf Jahre, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag nur die Kosten für die Kinderbetreuung tragen. Der Antrag auf eine Übernahme der Kosten muss vor Beginn der Rehabilitation beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. 

Mit der Kampagne #einlebenlang informiert die Rentenversicherung ausführlich zu allen Themen der gesetzlichen Altersvorsorge, zu Rente und Reha. Informationen zur Rehabilitation gibt es unter www.drv-einlebenlang.de/Reha. Dort stehen weitere Informationen und Formularpakete zum Download bereit. Ausführliche Informationen bietet auch die Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.