Deutsche Rentenversicherung

Volle Rentenansprüche für Midijobber

Datum: 14.10.2022

Rund 3,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem „Midijob“, vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Pflege. Galt bisher eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 450 Euro bis maximal 1.300 Euro als Midijob, wurden diese Grenzen zum 1. Oktober 2022 angehoben. Seitdem gilt für einen Midijob die Spanne zwischen 520 Euro und 1.600 Euro. Diese Spanne wird auch als Gleitzone oder Übergangsbereich bezeichnet.

Midijobber zahlen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 1.600 Euro die volle Beitragshöhe. Die verringerten Rentenbeiträge führen hierbei nicht zu geringeren Rentenansprüchen: Midijobber erwerben trotz dessen die vollen Rentenansprüche.

Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs im Übergangsbereich werden – wie bei den Minijobs – zusammengerechnet. Der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers bleibt unverändert, er zahlt die vollen Abgaben. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 1.300 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.

Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Sie steht Ihnen unter dieser Meldung bereit - zum Download oder Stöbern.

Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie auch in unserem Broschüren-Angebot.

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