Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es das dritte Entlastungspaket der Koalition vor. Rentnerinnen und Rentner haben nach den gesetzlichen Regelungen auch dann einen Anspruch auf die Zahlung, wenn sie bereits als Beschäftigte im September die 300 Euro erhalten haben. Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.
Bei der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens bis zum 15. Dezember 2022. Das Geld wird im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Weitere Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet die Deutsche Rentenversicherung in den nachfolgenden FAQ: Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.