Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom beruflichen Werdegang ab. Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sollten deshalb Unterlagen wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise so lange aufbewahren, bis ihr Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist. Das gilt auch für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Wichtig: Einige Zeiten, zum Beispiel über die Schulausbildung oder Zeiten der Kindererziehung, fließen nicht automatisch ins Rentenkonto ein und müssen separat nachgewiesen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Der Antrag kann kostenlos über eine der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Eine Übersicht der A- und B-Stellen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung