Deutsche Rentenversicherung

Für Renten­anspruch: Aufbewahrungsfristen beachten

Datum: 12.12.2022

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom beruflichen Werdegang ab. Versicherte der gesetzlichen Renten­versicherung sollten deshalb Unterlagen wie Arbeits­verträge, Gehalts­abrechnungen und Sozial­versicherungs­nach­weise so lange aufbewahren, bis ihr Renten­anspruch geklärt und bestätigt ist. Das gilt auch für Bescheinigungen über den Bezug von Kranken- oder Arbeits­losengeld.

Wichtig: Einige Zeiten, zum Beispiel über die Schul­ausbildung oder Zeiten der Kindererziehung, fließen nicht auto­matisch ins Renten­konto ein und müssen separat nachgewiesen werden.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine frühzeitige Kontenklärung. Der Antrag kann kostenlos über eine der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Eine Übersicht der A- und B-Stellen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung