Mehr als eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in einem „Midijob“, vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Pflege. Galt seit Oktober 2022 eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 520 Euro bis maximal 1.600 Euro als Midijob, ist diese Grenzen zum 1. Januar 2023 weiter angehoben worden. Ab 2023 gilt für einen Midijob die Spanne zwischen 520 Euro und 2000 Euro. Diese Spanne wird auch als Gleitzone oder Übergangsbereich bezeichnet.
Midijobber zahlen nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 2.000 Euro die volle Beitragshöhe. Die verringerten Rentenbeiträge führen hierbei nicht zu geringeren Rentenansprüchen: Midijobber erwerben trotz dessen die vollen Rentenansprüche.
Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs im Übergangsbereich werden – wie bei den Minijobs – zusammengerechnet. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 2000 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.
Weitere Infos bietet die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit.