Deutsche Rentenversicherung

FAQ: Mehr Hinzuverdienst für Frührentner möglich ohne Rentenkürzung

Die wichtigsten Fragen beantworten wir in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ)

Datum: 16.12.2022

Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am 2. Dezember 2022, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 35.650 Euro. Am Freitag, den 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Gesetz, mit dem die Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenzen neu geregelt werden, gebilligt.

Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten wird eine Flexibilisierung des Rentenzugangs, eine weitere Steigerung der Erwerbsquote Älterer und eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt. Die geplanten Änderungen führen dazu, dass das Ende der Erwerbsphase und der Rentenbeginn stärker voneinander entkoppelt werden. Dies ermöglicht sowohl eine Verlängerung der Erwerbsphase als auch einen früheren Rentenbeginn, der flexibler als bisher mit einer Erwerbstätigkeit verbunden werden kann. Die Rentenversicherung begrüßt den mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen verbundenen Abbau von Bürokratie. Insbesondere die jährlich durchzuführende Spitzabrechnung, mit der nachträglich die gezahlte Rente entsprechend dem tatsächlichen Hinzuverdienst angepasst wird, bindet bis dato viele Ressourcen.