Gute Vorsätze für das neue Jahr haben Tradition, doch ohne Unterstützung werden diese häufig schnell wieder verworfen. Wer aus gesundheitlichen Gründen dem beruflichen Alltag nicht mehr gewachsen ist, kann von der Deutschen Rentenversicherung mit einer Rehabilitationsmaßnahme unterstützt werden. Das Leistungsangebot ist vielfältig – immer mit dem Ziel der Rückkehr an einen Arbeitsplatz.
Zuvor empfiehlt sich ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, denn dieser kann einschätzen, ob eine Reha sinnvoll und notwendig ist. Den Reha-Antrag kann man direkt unter dem nachfolgenden Link in den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen: Antrag online stellen
Spezielle Wünsche – beispielsweise zur Klinik oder zum Zeitpunkt der Reha – können im Antrag angegeben werden.
Häufige Fragen und Antworten
Habe ich die Möglichkeit, hinsichtlich des Rehabilitationsortes Wünsche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu äußern?
Ja, in Ihrem Antrag können Sie Ihre Wünsche angeben.
Wir prüfen, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der gewünschten Einrichtung das Ziel der Rehabilitation mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von Ihrem Rentenversicherungsträger ausgewählten Einrichtung. Ziel der Rehabilitation ist die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Wer übernimmt die Kosten für die Betreuung meines Kindes, wenn ich eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchführe?
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenztem Umfang die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung dafür ist, dass
- Ihnen wegen der Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist
- eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und
- im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Für verwandte oder verschwägerte Ersatzkräfte bis zum 2. Grade (zum Beispiel Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Geschwister) ist eine Kostenerstattung grundsätzlich ausgeschlossen. Haben Sie keine Möglichkeit, Ihr Kind anderweitig unterzubringen, können Sie es unter Umständen in die Rehabilitationseinrichtung mitnehmen. Das prüft Ihr Rentenversicherungsträger im Vorfeld. Es ist grundsätzlich dann möglich, wenn
- medizinische Gründe dem nicht entgegenstehen,
- die Voraussetzungen für die Leistung von Haushaltshilfe vorliegen,
- die ausgewählte Einrichtung auf die Unterbringung von Kindern eingerichtet ist.
Kann man eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung bekommen?
Nein, hierfür sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Bei Ihrer eigenen Rehabilitation haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr unter 12-jähriges Kind mit in die Rehabilitationseinrichtung zu nehmen. Voraussetzung ist, dass das Kind selbst keine Rehabilitation benötigt. In solchen Fällen prüft aber zunächst Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger, ob Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht. Ist das der Fall, geht die Haushaltshilfe vor.
Ist für Sie und Ihr Kind eine Rehabilitationsleistung erforderlich, käme für Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation und für Ihr Kind eine Kinderrehabilitation in verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen in Frage.
Bin ich während einer Leistung zur Teilhabe unfallversichert? Ist meine Begleitperson während meiner Teilnahme unfallversichert?
Für Sie besteht Unfallversicherungsschutz, falls sich im Zusammenhang mit der Behandlung/Ausbildung ein Unfall ereignen sollte. Die Beiträge hierfür trägt grundsätzlich Ihr Rentenversicherungsträger.
Begleitpersonen sind dagegen nicht unfallversichert. Das gilt selbst dann, wenn die Kosten für eine Begleitperson von Ihrem Rentenversicherungsträger übernommen werden.
Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid bekomme und bis die Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt?
Ihnen wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen so schnell wie möglich ein Bescheid zugesandt. Das Antrittsdatum für die Rehabilitation erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen zur Rehabilitation mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung. Es ist daher empfehlenswert, bei eventuellen Terminwünschen diese direkt mit der Rehabilitationseinrichtung abzustimmen. Die erforderliche Anschrift und die Telefonnummer der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Wird die Teilnahme an Leistungen zur Rehabilitation auf den Erholungsurlaub angerechnet?
Nein.
Nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Ist es möglich, bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen? Bis zu welcher Höhe werden die einzelnen Einkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet?
Grundsätzlich hat Ihr Rentenversicherungsträger gegen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben keine Einwände. Allerdings steht im Vordergrund Ihre Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Eine Nebenbeschäftigung darf insofern nicht zu Lasten des angestrebten Ausbildungserfolges gehen. Wir empfehlen, vor Beginn der Nebenbeschäftigung zu prüfen, ob die regelmäßige und umfassende Teilnahme am Unterricht und den gegebenenfalls angesetzten häuslichen Lernarbeiten weiterhin gewährleistet ist.
Art und Höhe der Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Neben dem Bezug von Übergangsgeld erzieltes Arbeitsentgelt wird auf das Übergangsgeld voll angerechnet. Dies gilt nicht für geringfügige Beschäftigungen.
Während einer Leistung zur Teilhabe, die in stationärer Form durchgeführt wird, bin ich wegen der Art oder Schwere meiner Erkrankung auf eine Begleitperson angewiesen. Wird der Verdienstausfall der Begleitperson durch die Deutsche Rentenversicherung erstattet?
Sofern kein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht, wird bei einer Begleitperson der Verdienstausfall in Höhe des Nettoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erstattet. Auch für diesen Zeitraum notwendige freiwillige Beiträge zur sozialen Absicherung können erstattet werden. Zusätzlich können die Reisekosten für die An- und Abreise der Begleitperson übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit der Begleitperson dargelegt wird.
Entsprechendes gilt bei der Rehabilitation von Kindern, sofern diese von einer erwachsenen Person begleitet werden müssen.
Ich bin Rentner. Kann ich eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung bekommen?
Entscheidend ist, ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente beziehen.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Leistungen zur Rehabilitation können Sie von der Deutschen Rentenversicherung dagegen nicht erhalten, wenn Sie eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder bereits beantragt haben. In diesen Fällen sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre gegebenenfalls Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Ausnahme: Eine onkologische Rehabilitation können Sie jedoch auch dann von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Welche Reisekosten werden bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges übernommen?
Benutzen Sie für die Fahrt zur Rehabilitationseinrichtung beziehungsweise Ausbildungsstätte ein privates Kraftfahrzeug, wird Ihnen eine Wegstreckenentschädigung gezahlt.
In welcher Höhe erhalten Pendler während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Reisekosten?
Die im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehenden erforderlichen Reisekosten werden von Ihrem Rentenversicherungsträger grundsätzlich in Höhe der Tarife für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Dabei werden entsprechende Fahrpreisvergünstigungen berücksichtigt. Benutzen Sie in diesen Fällen ein privates Kraftfahrzeug, wird Ihnen für die Fahrt eine Wegstreckenentschädigung gezahlt.
In der Rehabilitationseinrichtung hat man gesagt, ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung möchte ich nicht machen. Gibt es nicht noch andere Möglichkeiten der beruflichen Förderung (Arbeitsplatzgestaltung)?
Notwendige Leistungen zur beruflichen Eingliederung werden auf Ihre individuelle Lebenssituation und Bedarfslage abgestimmt. Soweit Sie Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht ohne Hilfsmittel weiter ausüben können, hält die berufliche Rehabilitation neben der mehrjährigen - klassischen - Umschulung ein umfangreiches und vielseitiges Leistungsangebot bereit, um Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu erschließen.
Unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung und bisheriger Tätigkeit erstellt Ihr Rehabilitationsberater der Deutschen Rentenversicherung, der Sie in dieser Phase betreut, mit Ihnen ein Anforderungsprofil und eine Integrationsplanung. Als alternative Leistungen können insbesondere in Betracht kommen:
- Umsetzung im Betrieb beziehungsweise Vermittlung eines neuen, den gesundheitlichen Verhältnissen angemessenen Arbeitsplatzes,
- Zuschüsse an den Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt für die Einarbeitung auf einen neuen Arbeitsplatz oder für ein Probebeschäftigungsverhältnis,
- Zuschüsse für Einrichtungen im Betrieb,
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes in Form von Kraftfahrzeughilfeleistungen zur Abwendung von Wegeunfähigkeit oder Kostenübernahme für Arbeitsausrüstung, Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen,
- mehrmonatige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Theorie- und Praktikaanteilen.
Ich muss zur Anschlussrehabilitation (AHB), kann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Werden die Taxikosten übernommen?
Sofern eine Fahrt mit dem Taxi zur Rehabilitationseinrichtung aus medizinischen Gründen unabdingbar ist, werden hierfür die Kosten übernommen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt durch die Ärztin/den Arzt des Krankenhauses. Die entstehenden Kosten können in diesen Fällen direkt mit der Rehabilitationseinrichtung abgerechnet werden.
Bei einer ganztägig ambulanten AHB werden dagegen keine Kosten für Taxi, Krankenwagen oder Begleitperson übernommen.
Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch den Verdienstausfall, wenn der andere Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleibt?
Gelingt es Ihnen nicht, eine geeignete Ersatzkraft selbst zu beschaffen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Haushaltshilfe auch dann, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführt und zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub nimmt. In diesen Fällen erstattet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger grundsätzlich den Verdienstausfall in Höhe des Nettolohnes. In der Regel kann jedoch höchstens der Betrag erstattet werden, den Ihr Rentenversicherungsträger für eine selbstbeschaffte nichtverwandte Ersatzkraft aufwenden müsste.
Ich benötige einen orthopädischen Arbeitsstuhl. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Der Arbeitgeber ist nach Richtlinien der Europäischen Union (EU) und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, ergonomische Sitzmöbel zur Verfügung zu stellen. Ist über diese Verpflichtung hinaus gesundheitsbedingt eine besondere Sitzhilfe zur beruflichen Eingliederung erforderlich, können wir hierfür die Kosten übernehmen. Für die Prüfung einer solchen Leistung stellen Sie zunächst einen Antrag. Hilfreich ist es, aussagekräftige ärztliche Unterlagen beizufügen. Nach Zustimmung durch uns können Sie sich im Fachhandel einen orthopädischen Arbeitsstuhl selbst beschaffen. Die Kosten werden unter Rechnungs- und Empfangsnachweis anschließend ganz oder teilweise erstattet.
Habe ich die Möglichkeit auch als Spielsüchtiger eine Entwöhnungsbehandlung von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten?
Grundsätzlich ist die Behandlung von pathologischen Glücksspielern sowohl als Entwöhnungsbehandlung als auch in Form einer psychosomatischen Rehabilitation möglich. Entscheidend hierfür ist, ob bei Ihnen neben der Spielsucht auch eine stoffgebundene Abhängigkeit besteht. Nur in diesem Fall wird von der Rentenversicherung eine Entwöhnungsbehandlung in einer Suchtklinik durchgeführt. Ansonsten wird Spielsucht in einer psychosomatischen Reha-Einrichtung behandelt.
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