Deutsche Rentenversicherung

Änderungen des Krankenversicherungsbeitrags

Datum: 11.01.2023

Für viele gesetzlich Krankenversicherte hat sich zum 1. Januar 2023 der Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse geändert. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung erst zeitversetzt ab März 2023 aus. Im Januar und Februar 2023 werden die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge zunächst weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden betroffene Rentnerinnen und Rentner mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert. Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel weil Rentenberechtigter und Kontoinhaber nicht identisch sind.

Beitragsänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt. Das bedeutet, der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben. Dies gilt sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen.

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