Die Deutsche Rentenversicherung hat einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Produkte; aber niemand ist perfekt. Zweifeln Versicherte oder Rentner an einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, sollten sie sich zunächst beraten lassen. Das ist beispielsweise in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung möglich. Wenn sie den Bescheid überprüfen lassen möchten, können sie innerhalb eines Monats gegen diesen Widerspruch einlegen. Bei einem Wohnsitz im Ausland bleiben sogar drei Monate Zeit. Wo der Widerspruch einzulegen ist, steht in der Rechtsbehelfserklärung des Bescheides.
Wichtig: Eine Begründung des Widerspruchs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zweckmäßig.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die Verwaltung zunächst selbst nochmal ihre Entscheidung. Bleibt sie dabei, wird der Widerspruch an einen Widerspruchsausschuss abgegeben, in dem ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter mitentscheiden. Dieser Ausschuss kann die Entscheidung der Verwaltung ändern. Widerspruchsverfahren sind für Versicherte und Rentner kostenfrei.
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