Wer vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze seine Altersrente in Anspruch nehmen möchte, nimmt eine Rentenminderung von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat in Kauf. Wer den Ruhestand aber etwas aufschiebt, erhält Zuschläge: Versicherte, die nach der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen, erhalten für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente zum Beispiel ein Jahr später in Anspruch genommen, gibt es monatlich 6 Prozent mehr Rente – und zwar ein Leben lang.
Menschen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, profitieren besonders: Beziehen sie neben dem Job keine Vollrente, bleiben sie versicherungspflichtig. Das heißt, sie und der Arbeitgeber zahlen weiter Beiträge in die Rentenkasse. Das steigert die spätere Rente zusätzlich.
Ausführliche Informationen dazu gibt es bei einerk ostenlosen Beratung durch eine der rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen. Die nächste A+B-Stelle am Heimatort finden Interessierte online auf der Internetseite der Deutschen Rentenverscherung unter "Beratung suchen und buchen".