Die Sozialwahl 2023 befindet sich auf der Zielgeraden. Noch bis zum 31. Mai können rund 30 Millionen Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund und mehr als 22 Millionen Versicherte der fünf Ersatzkassen TK, Barmer, DAK Gesundheit, KKH und hkk mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der Sozialparlamente entscheiden. Bis zu diesem Stichtag müssen die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln bei den Versicherungsträgern eingehen. Versicherte der Ersatzkassen können ihre Stimme alternativ auch online abgeben. Hier endet die Möglichkeit zu wählen am 31. Mai um Mitternacht.
Bei den Sozialversicherungen gilt das demokratische Prinzip der Selbstverwaltung. Mit ihrer Stimme können die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Selbstverwaltung bestimmen. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind ehrenamtlich tätig und treffen wichtige Entscheidungen im Bereich der Renten- und Krankenversicherung, beispielsweise entscheiden sie über den Haushalt und damit über die Verwendung der Beiträge. Darüber hinaus legen sie etwa Reha-Angebote bei der Rentenversicherung und Satzungsleistungen bei den Krankenkassen fest.
Versicherte, die sowohl Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung Bund als auch zu einer der fünf Ersatzkassen TK, Barmer, DAK Gesundheit, KKH und hkk entrichten, können zweimal abstimmen. Sie haben automatisch von beiden Trägern die Wahlunterlagen per Post erhalten.
Die Sozialwahl gibt es seit 70 Jahren. Sie ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 gibt es unter www.sozialwahl.de sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl im Internet.