Deutsche Rentenversicherung

Sozial abgesichert bei Freiwilligendiensten und freiwilligem Wehrdienst


Datum: 24.05.2023

Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in allen Zweigen der Sozialversicherung abgesichert. Der Arbeitgeber übernimmt dafür die kompletten Beiträge. Die Höhe der Beiträge hängt vom gezahlten Taschengeld ab. Neben diesem Taschengeld werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt.

Auch Teilnehmende eines Incoming-Freiwilligendienst – das sind Freiwillige, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen – sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. In der Regel erhalten sie ein Taschengeld sowie freie Unterkunft und Verpflegung.

Wer einen freiwilligen Wehrdienst absolviert, bekommt dafür nicht nur einen Sold, sondern ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem gesetzlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Übernommen werden die Beiträge vom Staat.

Für alle, die mehr zu diesem Thema erfahren wollen, lohnt sich ein Blick in die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie stehen unterhalb dieser Meldung zur Verfügung.

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