Deutsche Rentenversicherung

Gehört nicht zum Nachlass: Überzahlte Rente wird zurückgebucht


Datum: 30.05.2023

Verstirbt ein Rentner oder eine Rentnerin, dauert es meist etwas, bis der zuständige Rentenversicherungsträger diese Information erhält. Deshalb kommt es vor, dass die Rente des oder der Verstorbenen für den Folgemonat bereits überwiesen wurde. Dieser zu viel gezahlte Rentenbetrag gehört nicht zum Nachlass und kann deshalb nicht von den Erben verwendet werden – etwa für die Beerdigungskosten. Die Rentenversicherung bucht den überzahlten Betrag schnellstmöglich zurück.

War der oder die Verstorbene verheiratet, stehen der Witwe oder dem Witwer in der Regel eine Hinterbliebenenrente zu. Hierzu müssen die hinterbliebenen Ehepartner nach Erhalt der Sterbeurkunde beim Postrentenservice das „Sterbevierteljahr“ beantragen. Für drei Monate wird dann die Rente der verstorbenen Person weitergezahlt und die Ehepartner haben genug Zeit, die Hinterbliebenenrente zu beantragen. 

Alle Informationen zu diesem Thema gibt es in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“.

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