Viele Rentenversicherte glauben, dass sich die letzten Beitragsjahre vor dem Rentenbeginn besonders stark auf die Rentenhöhe auswirken. Hierbei handelt es jedoch um einen Irrtum. Bei der Berechnung der Rente wird jedes Beitragsjahr in gleichem Umfang berücksichtigt.
Entscheidend ist die Höhe des individuellen Verdienstes aus allen Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden. Je höher der beitragspflichtige Verdienst, desto höher sind auch die Rentenansprüche. Ob die Beiträge schon zu Beginn des Erwerbslebens oder erst kurz vor Rentenbeginn gezahlt wurden, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht von Bedeutung.
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