Deutsche Rentenversicherung

Bundesrat billigt Gesetz zur Rentenanpassung


Datum: 16.06.2023

Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 16. Juni 2023 der vom Kabinett bereits beschlossenen jährlichen Anpassung zu.

Der aktuelle Rentenwert erhöht sich in den alten Bundesländern von 36,02 Euro auf 37,60 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 35,52 Euro auf ebenfalls 37,60 Euro. Damit ist die Angleichung des Ostwerts an den Westwert zu 100 Prozent erreicht (bisher 98,6 Prozent).

Die Renten steigen im Normalfall jedes Jahr zum 1. Juli. Sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Bei sinkenden Löhnen verhindert allerdings eine sogenannte Rentengarantie, dass auch die Altersbezüge sinken.


Statement von Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

"Die Renten steigen auch in diesem Jahr wieder deutlich. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner deutlich abgemildert.

Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. Die Renten sind von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum.

Mit der diesjährigen Rentenanpassung ist die Angleichung der Renten in Ost und West ein Jahr früher erreicht als ursprünglich erwartet. Zukünftig wird es nur noch einen Rentenwert geben, der dann gleichermaßen in Ost und West gilt. Bis Ende 2024 werden auch die anderen Berechnungswerte – das vorläufige Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze – vereinheitlicht."


Weitere Informationen zur diesjährigen Rentenanpassung haben wir in den nachfolgenden Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Was ist die Rentenanpassung?

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Sie erfolgt zum 1. Juli eines Jahres.

Wie funktioniert die Rentenanpassung?

Vereinfacht gesagt, wird die Höhe einer Rente wie folgt berechnet: Die erworbenen Rentenanwartschaften, die man als Entgeltpunkte bezeichnet, werden mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert. Im Rahmen der Rentenanpassung wird der aktuelle Rentenwert jeweils zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Dabei gab es bisher noch unterschiedliche aktuelle Rentenwerte für Ost und West. Seit dem 1. Juli 2018 wurden bestehende Unterschiede abgebaut. In diesem Jahr stimmen die aktuellen Rentenwerte für Ost und West erstmals überein.

Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?

Die Höhe der Rentenanpassung wird in der Regel von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Wie hoch ist die Rentenanpassung 2023?

Die Renten steigen zum 1. Juli 2023 in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 36,02 Euro auf 37,60 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 35,52 Euro auf 37,60 Euro. Damit ist die Angleichung des Ostwerts an den Westwert zu 100 Prozent erreicht (bisher 98,6 Prozent).

Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000?

Rentenanpassung zum
01.07.
West
(in Prozent)
Ost
(in Prozent)
20000,600,60
20011,912,11
20022,162,89
20031,041,19
2004--
2005--
2006--
20070,540,54
20081,101,10
20092,413,38
2010--
20110,990,99
20122,182,26
20130,253,29
20141,672,53
20152,102,50
20164,255,95
20171,903,59
20183,223,37
20193,183,91
20203,454,20
2021-0,72
20225,356,12
20234,395,86

Wie hoch fällt die Rentenanpassung bei einer Rentenhöhe von 1.000 Euro aus?

In den alten Bundesländern steigen die Renten zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent, so dass eine Rente von vormals 1.000 Euro nun 1.043,90 Euro beträgt. In den neuen Bundesländern beträgt die Erhöhung 5,86 Prozent, so dass eine Rente von vormals 1.000 Euro nun auf 1.058,60 Euro steigt.

Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Rentenanpassung festgelegt?

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Grundsätzlich folgt die Anpassung der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Rentenkürzungen sind durch die sogenannte „Rentengarantie“ gesetzlich ausgeschlossen, werden jedoch mit folgenden Rentenerhöhungen verrechnet (Ausgleichsfaktor oder „Nachholfaktor“). Ebenfalls gesetzlich ausgeschlossen ist im Zeitraum bis 2025 ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent.

Welche Auswirkungen hat die gesetzliche Regelung zur Angleichung der Renten in Ost und West auf die diesjährige Rentenanpassung?

Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 erfolgte seit 2018 eine schrittweise Rentenangleichung in Ost und West. Danach ist die vollständige Angleichung der aktuellen Rentenwerte West und Ost spätestens zum 1. Juli 2024 gesetzlich vorgesehen. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung in den neuen Bundesländern bereits in diesem Jahr erreicht. Damit wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. In Ost und West gilt damit erstmals ein gleich hoher aktueller Rentenwert.

Welche der einzelnen Faktoren wirken sich auf die Rentenanpassung 2023 aus?


WestOst

Für die Rentenanpassung bzw. den
Vergleichswert relevante Lohnentwicklung

(einschließlich statistischer Revisionseffekt)

1,0450

1,0678

Nachhaltigkeitsfaktor

(bundeseinheitlich)

0,9990

Beitragssatzfaktor

(bundeseinheitlich)

1,000


Daraus sich ergebender aktueller
Rentenwert (West) bzw.
Vergleichswert (Ost)

37,60 Euro

37,82 Euro

Aktueller Rentenwert (Ost)
nach der Tabelle der
"Angleichungstreppe"

-37,34 Euro

Ergebnis:

aktuelle Rentenwerte

Rentenanpassung


37,60 Euro (wie oben)

4,39 Prozent


37,60 Euro (höherer Wert,
aber maximal Westwert)

5,86 Prozent

Welchen Einfluss hat die Entwicklung der Bruttolöhne auf die Rentenanpassung?

Für die Rentenanpassung in einem Jahr ist die Veränderung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer in den Vorjahren relevant. Steigen die Löhne, dann folgen die Renten nach. Rentenkürzungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Vor der Rentenanpassung 2023 sind die maßgeblichen Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer um 4,5 Prozent West und 6,8 Prozent Ost gestiegen.

Welchen Effekt hat der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Rentenanpassung?

Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Steigt die Zahl der Rentenbeziehenden schneller als die Zahl der Beitragszahlenden, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus.

Im umgekehrten Fall wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor steigernd bei der Rentenanpassung. In diesem Jahr dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor für sich genommen die Rentenanpassung um 0,10 Prozentpunkte.

Welchen Einfluss hat die Veränderung des Beitragssatzes auf die Rentenanpassung?

Maßgebend ist hier die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung vom vorvergangenen Jahr zum vergangenen Jahr. 2021 und 2022 lag der Beitragssatz bei 18,6 Prozent, sodass die Rentenanpassung nicht beeinflusst wird.

Wie wirkt sich der sogenannte Nachholfaktor auf die Rentenanpassung aus?

Der Ausgleichsbedarf wurde bei der Anpassung im Vorjahr vollständig abgebaut. Daher wirkt sich die Regelung zum Nachholfaktor bei der diesjährigen Anpassung nicht aus.

Wie hoch ist das Netto-Rentenniveau vor Steuern?

Das Netto-Rentenniveau vor Steuern beträgt 48,15 Prozent. Die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent wird damit nicht unterschritten.

Wie und wann werden die Rentenbezieher über die Erhöhung ihrer Renten informiert?

Die Rentnerinnen und Rentner werden mit der Rentenanpassungsmitteilung über die Höhe der Rentenanpassung informiert, welche voraussichtlich in der Zeit vom 16. Juni bis 26. Juli 2023 versandt wird. In dem Schreiben wird auch mitgeteilt, wann der neue Betrag ausgezahlt wird. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK