Beim Post-COVID-Syndrom gibt es kein einheitliches Krankheitsbild, sondern individuell unterschiedliche und äußerst vielfältige Symptome. Für Kinder und Jugendliche, die mit den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung zu kämpfen haben, bietet die Deutsche Rentenversicherung eine spezifische Post-COVID-Rehabilitation an. Diese Reha ist auf das individuelle Krankheitsbild zugeschnitten. Hierfür behandeln multiprofessionelle Teams von Fachärztinnen und -ärzten sowie Psychiaterinnen und Psychiatern die jungen Rehabilitanden auf der Grundlage individuell erstellter Therapiepläne.
Auf Antrag trägt die Deutsche Rentenversicherung sämtliche Kosten für die Reha sowie für die Reise, Verpflegung und Unterkunft.
Eine Begleitperson kann ohne medizinische Begründung in der Reha-Klinik mit aufgenommen werden, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch die Mitnahme von Geschwisterkindern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Rehabilitationen für Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag möglich. Darüber hinaus haben auch junge Erwachsene in einer Ausbildung, während eines Studiums oder während eines Freiwilligendienstes Anspruch auf eine solche Rehabilitation.
Alle Informationen zur Kinder- und Jugend-Reha finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha. Dort kann auch der Antrag schnell und unkompliziert elektronisch gestellt werden.