Seit dem 1. Juli 2023 haben Versicherte ein stärkeres Mitspracherecht bei der Wahl ihrer Reha-Klinik. Sie können im Reha-Antrag explizit ihre Wunschklinik angeben. Sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, findet die Reha in der gewünschten Klinik statt. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass in der gewählten Klinik das Krankheitsbild behandelt wird.
Bei der Wahl der Klinik hilft das Internetportal www.meine-rehabilitation.de. Hier finden Versicherte alle wichtigen Informationen zu den Einrichtungen und können zum Beispiel die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Zentren vergleichen. Die Suche kann ganz den eigenen Bedürfnissen angepasst und zum Beispiel nach Sprache, Umkreis oder Region gefiltert werden. Das Portal informiert außerdem zum gestärkten Wunsch- und Wahlrecht, klärt über die Voraussetzungen für eine Reha auf und begleitet Versicherte bis hin zur Antragstellung.
Wer eine geeignete Klinik gefunden hat, sollte diese im Reha-Antrag angeben. Das geht schnell und bequem über www.meine-rehabilitation.de oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/reha-antrag.
Wer sich für ein Reha-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung entscheiden möchte, dem hilft das Reha-Portal www.deutsche-rentenversicherung.de/drv-kliniksuche bei der Suche.