Deutsche Rentenversicherung

„Rente mit 63“?

Welche Altersrenten es für langjährig Versicherte gibt

Datum: 04.09.2023

„Rente mit 63“ ist ein umgangssprachlicher Begriff und stellt keine Rentenart im Sinne des gesetzlichen Rentenrechts dar. Er beschreibt zwei verschiedene Altersrenten, die bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.

„Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren

Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für langjährig Versicherte“ erhalten. Frühestmöglich kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es dafür einen Abschlag auf die bis dahin erreichte Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters.

„Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren

Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet. Der Grund: Menschen, die vor 1953 geboren wurden und über 45 Jahre an Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügten, konnten bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Der abschlagsfreie Renteneintritt zum vollendeten 63. Lebensjahr gilt allerdings nicht mehr für Versicherte, die 1953 oder später geboren wurden. Für sie steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren. Ein Beispiel: Wer am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann zum 1. September 2023 mit 64 Jahren und zwei Monaten diese Rente erhalten.

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ kann nicht vorzeitig bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen. Das bedeutet: Selbst, wenn jemand mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten, ist es nicht möglich nach 45 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Es muss auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht sein.

Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung kann berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt eine Rente in Anspruch genommen werden kann.