Deutsche Rentenversicherung

Mit Wohn-Riester ab 2024 die Heizung sanieren

Datum: 29.09.2023

Am 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft, das das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen soll. Immobilienbesitzer können für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen ihr Riester-Erspartes einsetzen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Ab dem 1. Januar 2024 besteht für Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Das durchführende Fachunternehmen muss hierfür lediglich bestätigen, dass es sich um eine energetische Sanierung im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden. Weiterführende Informationen zu Wohn-Riester gibt es schon jetzt unter riester.deutsche-rentenversicherung.de/wohn-riester im Internet.

Hintergrund: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zielt darauf ab, das Heizen in Deutschland durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher zu machen. Dafür sollen Heizungen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erfolgt schrittweise und soll spätestens 2045 abgeschlossen sein.