Mit der Rentenanpassung zur Mitte des Jahres wurde die Angleichung der Renten in Ost und West ein Jahr früher erreicht als ursprünglich erwartet. Laut gesetzlich vorgesehener „Angleichungstreppe“ war dies erst für das Jahr 2024 vorgesehen. Zukünftig wird es nur noch einen Rentenwert geben, der dann gleichermaßen in Ost und West gilt. Dieser beläuft sich seit dem 1. Juli 2023 bundeseinheitlich auf 37,60 Euro. Bis Ende 2024 werden auch weiteren Berechnungselemente – das vorläufige Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze – vereinheitlicht.