Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Aber der Tod eines Angehörigen belastet häufig nicht nur emotional. Er kann auch zu finanziellen Engpässen führen. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen:
- Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.
- Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus.
- Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten.
Ausführliche Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit.