Deutsche Rentenversicherung

Duales Studium: Studierende sind sozial abgesichert

Datum: 18.10.2023

Wer ein duales Studium aufnimmt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Studierende während des Studiums ein Arbeitsentgelt bekommen oder nicht, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Duale Studiengänge, wie sie auch die Deutsche Rentenversicherung bietet, kombinieren Lern- und Praxisphasen: Das wissenschaftliche Studium wechselt sich ab mit praktischen Phasen in Betrieben oder Unternehmen, mit denen die Studierenden einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt an die Studierenden, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Studierende, die weniger als 325 Euro im Monat verdienen, müssen selbst keine Beiträge zahlen. Diese übernimmt der Arbeitgeber. Überschreitet das Gehalt diese Grenze, teilen sich Studierende mit dem Arbeitgeber die Beiträge je zur Hälfte.

Weiterführende Informationen

Mehr Infos gibt es auf dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung www.rentenblicker.de und im Flyer „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

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