Deutsche Rentenversicherung

Geschiedene mit Kindern haben Anspruch auf Erziehungsrente

Datum: 07.11.2023

Geschiedene, die ein minderjähriges Kind (hierzu zählen auch Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister) erziehen, haben Anspruch auf eine „Erziehungsrente“, wenn der frühere Ehepartner stirbt und die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde. Auch frühere Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde, können eine Erziehungsrente erhalten. Diese spezielle Rente dient als Unterhaltsersatz. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Berechtigt sind Geschiedene, wenn sie nicht wieder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie vor dem Tod des geschiedenen Ehepartners fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Denn die Erziehungsrente wird aus ihrem eigenen Rentenkonto berechnet. Im Unterschied zu einer Witwen- oder Witwerrente ist sie somit nicht an das Rentenkonto des geschiedenen Ehepartners geknüpft. 

Verwitwete Ehepartner oder überlebende Lebenspartner können unter den gleichen Voraussetzungen auch ohne Scheidung einen Anspruch auf Erziehungsrente haben, sofern bei ihnen ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

In ihrer Höhe entspricht die Erziehungsrente der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Haben sie neben ihrer Erziehungsrente weitere Einkünfte, werden diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Beantragt wird die Erziehungsrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie kann bis zum 18. Geburtstag eines Kindes bezogen werden. Sie kann unabhängig vom Alter des Kindes bezogen werden, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen hier im Internet zur Verfügung. Darüber hinaus informiert unsere kostenfreie Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, die unter diesem Artikel heruntergeladen oder bestellt werden kann. Weitere Auskünfte erhalten Betroffene am kostenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

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