Boni, Urlaubsgeld, Teile des Gehalts: Beschäftigte können sich Entgelte gutschreiben lassen. Von dem Wertguthaben profitieren sie, wenn sie längere Auszeiten brauchen oder in Frührente gehen wollen.
Wollen Beschäftigte sich längerfristig vom Job freistellen lassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Arbeitgeber ein Wertguthaben vereinbaren. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers.
Das Besondere daran: Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Auszeit bestehen, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung aus dem bestehenden Wertguthaben zudem ein angemessenes Arbeitsentgelt aus. Erst in dieser Phase werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Was alles in das Wertguthaben einfließt:
Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden - etwa in einem Einzelvertrag. Auch ein Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung können Details dazu festlegen.
Der Arbeitgeber bringt seinen Sozialversicherungsanteil in das Wertguthaben ein. Beschäftigte können grundsätzlich alle Entgeltteile einfließen lassen - neben Teilen des Bruttoentgelts etwa auch Boni, Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld und Überstundenvergütungen.
Das angesparte Guthaben können sie etwa für eine Pflegezeit, Elternzeit oder ein Sabbatical nutzen. Zudem gibt es so die Möglichkeit, früher aus dem Beruf auszuscheiden - und zwar ohne die Gefahr, dass man eine Rente mit Abschlägen bekommt.
Quelle: dpa-tmn vom 8. November 2023