Deutsche Rentenversicherung

Unser Faktencheck:

Datum: 13.11.2023

Behauptung
Die Vereinheitlichung des Rentensystems führe dazu, dass Renten-Beitragszahler in Ostdeutschland schlechter gestellt seien als früher. Ursache sei, dass parallel zur Angleichung des Rentenwertes die bisherige Höherwertung der Ost-Beiträge abgeschafft wurde. Folge des Wegfalls sei, dass die Beiträge im Osten nun weniger wert seien als vorher.

Bewertung
Falsch. Durch die seit diesem Jahr erreichte Angleichung des „aktuellen Rentenwerts” in West- und Ostdeutschland sind ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner jetzt den westdeutschen Ruheständlern grundsätzlich gleichgestellt. Der aktuelle Rentenwert gibt den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen an. Die Beiträge im Osten Deutschlands bezüglich der Rentenanwartschaften werden nach den gesetzlichen Regelungen ab 2025 genau so viel wert sein wie Beiträge im Westen. Die rentenrechtliche „Höherwertung“ von Verdiensten in Ostdeutschland entfällt dann: Mit einem bestimmten Faktor werden die im Durchschnitt geringeren Löhne im Osten bis dato rechnerisch ausgeglichen. Infolgedessen wird im Osten bei gleichem Entgelt und damit gleicher Beitragszahlung ein höherer Rentenanspruch erworben als im Westen. Lohn- und Gehaltsunterschiede gibt es jedoch nicht nur zwischen den alten und den neuen Bundesländern, sondern auch innerhalb Westdeutschlands - und dadurch auch in den alten Ländern regional unterschiedliche Rentenhöhen.

Weitere Informationen

Dr. Holger Viebrok, Andreas Feuser: Angleichung der Renten in Ost und West - Funktion und Auswirkungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Präsentation von Dr. Holger Viebrok, Geschäftsbereich "Finanzen und Statistik", und Andreas Feuser, "Geschäftsbereich "Rechts- und Fachfragen" der Deutschen Rentenversicherung Bund

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