Deutsche Rentenversicherung

Noch bis Jahresende: Zulagen für Riester-Rente beantragen

Datum: 24.11.2023

Menschen, die mit einer Riester-Rente zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten, profitieren von staatlichen Zulagen. Diese müssen jedoch beantragt werden.

Beantragt werden die Zulagen beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrages. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer die Zulagen für das Jahr 2021 erhalten möchte, muss seine Versicherung bis zum 31. Dezember 2023 darüber informieren.

Bequemer ist eine sogenannter Dauerzulagenantrag: Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Ändern sich die Einkommens- und Lebensverhältnisse, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes, müssen Riester-Sparer dies zeitnah ihrem Riester-Anbieter mitteilen.

Unter der Telefonnummer 03381  21677200 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicehotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund um das Thema Riester-Zulagen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).