Zum 1. Januar steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, die „Minijob-Grenze“, von 520 Euro auf 538 Euro. Grund hierfür ist die Anhebung des Mindestlohns im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro, an den die Minijob-Grenze gekoppelt ist.
Auch die Untergrenze bei den Midijobs – also für Verdienste aus Beschäftigungen im „Übergangsbereich“ – steigen ab Januar von monatlich 520,01 Euro auf 538,01 Euro. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro monatlich.
Midijobber sind Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 538 Euro und 2.000 Euro verdienen. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht, denn sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.
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