Deutsche Rentenversicherung

Stellungnahme zur Studie "Regionale Rentenkaufkraft"

Datum: 05.01.2024

Laut einer am 4.1.2024 veröffentlichten Prognos/GDV-Studie sind Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland finanziell komfortabler gestellt als im Westen. Ökonomen setzten für die 400 Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands für die Jahre 2013 bis 2021 geschätzte regionale Mieten und die Durchschnittshöhe der gesetzlichen Renten in Bezug und errechneten daraus die örtliche Kaufkraft. Demnach lebten Rentenbeziehende in Ostdeutschland besonders günstig, denn dort träfen relativ hohe Renten auf niedrige Lebenshaltungskosten. Die Autoren nutzten für die Studie Zahlen des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung, welches im vergangenen Herbst die Auswertung zur Höhe der Renten auf Kreisebene für 2021 veröffentlichte. Ziel der Studie ist es laut den Verfassern, Regionen in Deutschland zu identifizieren, in denen das Leben im Alter besonders günstig bzw. teuer ist sowie diejenigen, in denen das Leben im Alter überdurchschnittlich teurer geworden ist. Aus den Ergebnissen sollen Hinweise auf Altersvorsorgebedarfe abgeleitet werden.

Bewertung:

Die regionale Kaufkraft ist sicherlich ein wichtiger Indikator, um den Lebensstandard von Rentnerhaushalten einschätzen zu können. Mietkosten sind für die Bestimmung der Kaufkraft zwar ein wichtiger, jedoch nicht der alleinige Bestandteil. So kann beispielsweise auch das Preisniveau von haushaltsnahen Dienstleistungen regional schwanken.

Die Aussagekraft der Studie ist aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung als eher begrenzt anzusehen. Wie die Studienautoren selbst einschränkend bemerken, wurden lediglich die Rentenzahlbeträge, also die empfangenen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrachtet. Zusätzliche Alterseinkommen aus betrieblicher und privater Vorsorge oder sonstige Einkünfte wie Erbschaften oder Mieteinnahmen oder die Entlastungswirkung selbstgenutzten Wohneigentums, wurden nicht berücksichtigt.

Es sollte allerdings unbedingt beachtet werden, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur einen Teil der Einkünfte von Rentnerhaushalten darstellen. Zu den Alterssicherungsleistungen zählen zum Beispiel auch Zahlungen der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung. Struktur und Anteil dieser Leistungen an Einkünften von Rentnerhaushalten können im regionalen Durchschnitt ebenfalls stark schwanken: Laut dem letzten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung haben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern einen Anteil von 94 Prozent am Leistungsvolumen aller Alterssicherungssysteme, in den alten Ländern sind es lediglich 68 Prozent. Hingegen beträgt der Anteil Beamtenversorgung mit 18 Prozent in den alten Ländern ein Vielfaches des Anteils in den neuen Ländern, der dort nur 3 Prozent beträgt. Der Anteil der betrieblichen Altersversorgung umfasst in den alten Ländern 11 Prozent an allen Alterssicherungsleistungen und ebenfalls nur 3 Prozent in den neuen Ländern.

Bei der Interpretation kleinräumiger regionaler Abgrenzungen bei der Höhe der Rentenzahlungen sollte zudem beachtet werden, dass diese beispielsweise durch die regionale Struktur von Alters- und Pflegeeinrichtungen nicht unwesentlich beeinflusst werden kann. Zudem sind Kreise sehr unterschiedlich in ihrer Struktur (Größe, Bevölkerungsdichte, Industrie), und insofern für weitergehende Interpretationen nur bedingt geeignet.

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