Wer aufgrund familiärer Verpflichtungen wie einer Elternzeit oder der Pflege Angehöriger beruflich kürzertreten oder eine Freistellung von der Arbeit vor der Altersrente nehmen möchte, kann die Freistellung mit Hilfe des Arbeitgebers finanzieren. Dazu wird aus Teilen des laufenden Gehalts, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden oder nicht genommenem Urlaub ein Wertguthaben angespart.
Da dieses Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden kann, bleibt es von einem Wechsel des Arbeitsplatzes unberührt. Versicherte sind dadurch auch weiterhin gut versorgt, wenn der neue Arbeitgeber das Guthaben nicht übernehmen möchte oder sie Probleme haben, eine neue Arbeit zu finden.
Durch die Übertragung sparen Versicherte Steuern. Lassen sie sich das Guthaben vom bisherigen Arbeitgeber auszahlen, sind hingegen alle Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern sofort fällig. Dadurch sinkt der Nettobetrag des Guthabens. Bei der Übertragung legt die Deutsche Rentenversicherung Bund das Geld sicher an und verwaltet es als Treuhänderin. Finanzieren Arbeitnehmer daraus später eine Freistellung, wird monatlich ein Teil des Wertguthabens ausgezahlt. Sie verringern damit nicht nur Steuern, sondern sind während dieser Zeit auch sozialversichert.
Mehr zu diesem Thema wissen die Experten der Wertguthabenverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Erreichbar sind sie per E-Mail an wertguthaben@drv-bund.de, telefonisch unter 030 865-37226, per Fax an 030 865-31367 oder schriftlich unter Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich Wertguthaben, 10704 Berlin.