Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz verlegen, müssen auch ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie innerhalb Deutschlands umziehen oder ins Ausland ziehen.
Eine gültige Adresse ist nötig, damit der Renten Service die Rente auszahlen kann. Wird nach einem Umzug die neue Anschrift nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der jährlich versandten Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die weitere Zahlung der Rente, um Überzahlungen zu vermeiden. Sobald der Renten Service über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt wurde, wird die Rente umgehend wieder ausgezahlt.
Überwiesen werden die Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG. Deshalb melden Rentenempfänger Änderungen direkt dem Renten Service der Deutschen Post. Am einfachsten geht das online unter www.rentenservice.com oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder deutschen Postfiliale. Eine separate Meldung an den Rentenversicherungsträger ist nicht nötig: Der Renten Service leitet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.