Deutsche Rentenversicherung

Bundesrat billigt Gesetz zur Auszahlung finanzieller Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner

EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz

Datum: 17.05.2024

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das sogenannte EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz gebilligt. Damit ist der Weg frei, für finanzielle Verbesserungen bei rund drei Millionen Renten.

Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat, erhalten ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Rente. Dies gilt auch für Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an so eine Erwerbsminderungsrente angeschlossen haben. Die Auszahlung erfolgt zunächst getrennt von der laufenden Rente als separate Zahlung. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente ausgezahlt.

Berechtigte erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen enthält der folgende FAQ:

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK