Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehung und Pflege: Wie die Rentenversicherung Nachteile ausgleichen kann

Datum: 28.06.2024

Menschen, die durch die Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen beruflich kürzertreten, können daraus entstehende Nachteile durch verminderte Beiträge in die Rentenkasse zumindest teilweise mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung wieder ausgleichen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen bekommen sie für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege Pflichtbeiträge in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Kostenlose Faltblätter und Broschüren wie „Kindererziehungszeiten: Ihr Plus für die Rente“ oder „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ bieten hierzu hilfreiche Informationen. Verschiedene Broschüren der Deutschen Rentenversicherung erklären weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge.

Alle Broschüren können kostenfrei hier im Internet heruntergeladen oder bestellt werden. Bei Fragen zum Thema hilft auch das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800 gerne weiter.

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