Zum 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen um rund 6,4 Prozent erhöht. Nun sind monatliche Rentenbezüge von bis zu 1.499,99 Euro unpfändbar. Generell ist eine Rente pfändbar, da sie nach geltendem Recht wie ein Arbeitseinkommen behandelt wird.
Allerdings kann der Teil der Rente gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Sie ergibt sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung und gewährleistet, dass Betroffene auch bei einer Pfändung über ein Existenzminimum verfügen und zum Beispiel Unterhaltspflichten nachkommen können. Geprüft und festgelegt wird die Höhe des pfändbaren Betrags durch den Rentenversicherungsträger, der die Rente auszahlt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schuldnerberatung und bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.