Gemeinnütziges Arbeiten in der Krankenpflege, im Seniorenheim, mit Kindern, im Umweltschutz oder in einer kulturellen Institution: Junge Menschen bis 27 Jahre können einmalig ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ und FÖJ) absolvieren. Die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst ist sogar ohne Altersbeschränkung möglich – also auch für Rentner – und kann alle 5 Jahre wiederholt werden. Ausländische Bürger mit einem Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit ermöglicht, können ebenfalls einen Freiwilligendienst absolvieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate und wird mit einem Taschengeld vergütet. Dieses darf 2024 maximal 604 Euro im Monat betragen. Denn der Höchstwert ist an die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und entspricht acht Prozent der diesjährigen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von 7.550 Euro monatlich. Zusätzlich zum Taschengeld kann der Arbeitgeber Sachleistungen anbieten, etwa Unterkunft und Verpflegung. Sie fließen als geldwerter Vorteil in den Verdienst mit ein.
Freiwilliges Engagement erhöht spätere Rente
Da die Freiwilligendienste einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt sind, sind Teilnehmende während dieser Zeit in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert, also in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge hierfür trägt allein der Arbeitgeber. Er meldet der Rentenversicherung den Dienstbeginn und übermittelt die Beschäftigungszeiten sowie die Arbeitsentgelte. Die Höhe der SV-Beiträge hängt vom gezahlten Taschengeld ab. Neben dem Taschengeld werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Dadurch erhöht sich die spätere Rente, ohne, dass selbst Beiträge gezahlt werden müssen. Auch Teilnehmende eines Incoming-Freiwilligendienst – das sind Freiwillige, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen – sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. In der Regel erhalten sie neben einem Taschengeld freie Unterkunft und Verpflegung. Wer einen freiwilligen Wehrdienst absolviert, bekommt dafür nicht nur einen Sold, sondern ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem gesetzlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Diese trägt der Staat.
Neben der Erhöhung der Rente helfen die Zeiten in einem Freiwilligendienst oder einem freiwilligen Wehrdienst dabei, die Mindestversicherungszeiten für Rentenansprüche zu erfüllen. Die Versicherungspflicht endet gleichzeitig mit dem freiwilligen Dienst, zum Beispiel bei Vertragsende oder bei einer Kündigung.
Umfassende Infos bieten die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ sowie „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.