Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag der Waise. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden.
Bei einem Wechsel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fällt die Waisenrente ebenfalls nicht einfach weg. Wenn zwischen der vorherigen Schulausbildung und der neuen Schul- oder Berufsausbildung ein Zeitraum von höchstens vier Kalendermonaten liegt, wird die Waisenrente auch für diese Übergangszeit weitergezahlt.
Weitere Informationen zum Thema bieten unsere Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen", die zum Download unter dem Artikel bereit stehen.