Bei einer ambulanten Reha müssen die Rehabilitanden keine zusätzlichen Kosten tragen. Bei einer stationären Rehabilitation besteht jedoch eine Zuzahlungspflicht für Unterkunft und Verpflegung von 10 Euro pro Kalendertag, begrenzt auf 42 Tage pro Kalenderjahr. Bei einer „stationären Anschlussrehabilitation“ direkt nach einer Krankenhausbehandlung, müssen Betroffene für maximal 14 Tage zuzahlen.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von unter 1.415 Euro, können Patienten sich auf Antrag von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Generell befreit sind Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre sind.
Wer sich für ein Reha-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung entscheiden möchte, dem hilft das Reha-Portal www.deutsche-rentenversicherung.de/drv-kliniksuche bei der Suche.
Wer eine geeignete Klinik gefunden hat, sollte diese im Reha-Antrag angeben. Das geht schnell und bequem über www.meine-rehabilitation.de oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/reha-antrag.